Freiheit auf zwei Rädern - das passt zu mir!
Fahrerlaubnis A THINK BIG(GER)
Voraussetzung
Mindestalter 24 Jahre
(Direkterwerb)
Und mit ein paar "Stunden mehr"...
- mind. 6 + 4 Doppelstunden (90 Min.) Theorie
- mind. 12 besondere Ausbildungsfahrten (45 Min.)
- Übungsfahrten
Nach der Ausbildung legst du sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ab und erhältst anschließend die Fahrerlaubnis Klasse A.
... darfst du die ,,großen" Maschinen fahren:
Krafträder
Hubraum über 50 cm. oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz . Leistung über15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern . Hubraum über 50 cm, (Verbrennungsmotor) oder bbH über45 km/h .
Leistung über15 kW
VORTEIL
Echter Zweiradführerschein für,,richtige" Motorräder
und Trikes; für Motorrad-Touren, die Spaß machen - auch im Ausland!
Kein Geld zum Fenster rauswerfen - auch wenn du erstmal ,,klein" starten willst, kannst du mit Klasse A jederzeit auf ein größeres Motorrad wechseln.
Fahrerlaubnisklasse A2DIE "MITTELKASSE"
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Mindestinhalte
- mind. 6 + 4 Doppelstunden (90 Min.) Theorie .
- mind. 12 besondere Ausbildungsfahrten (45 Min.)
- Übungsfahrten
Auch hier legst du nach der Ausbildung die beiden Prüfungen (Theorie & Praxis) ab und erhältst dann die Fahrerlaubnis Klasse A2.
Falls du den Stufenaufstieg von A1 auf A2 machst, entfallen die theoretische Ausbildung und Prüfung sowie die Sonderfahrten.
Was darfst du fahren?
- Krafträder Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 KW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Leistung abgeleitet
Fahrerlaubnisklasse A1MEHR ALS EINE SCHLÜSSELZAHL
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Mindestinhalte
- mind.12 + 4 Doppelstunden (90 Min.) Theorie
- mind.12 besondere Ausbildungsfahrten (45 Min.) * Übungsfahrten
Dies ist die "Zweirad-Einsteiger-Ausbildung". lm Anschluss legst du sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ab und erhältst anschließend die Fahrerlaubnis Klasse A1. Diese berechtigt dich auch zum sog. Stufenaufstieg.
Was darfst du fahren?
- Krafträder Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max.11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder bbH über 45 km/h .
- Leistung max.15 kW
Motorradschein für den Autofahrer B196
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 |ahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Inhalte Fahrerschulung
- mind. 4 Doppelstunden (90 Min.) Theorie
- mind. 5 Doppelstunden (90 Min.)
Praxis
Nach der Fahrerschulung erhältst du - ohne besondere Prüfung - von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die Schlüsselzahl 196 eintragen.
Was darfst du fahren?
Krafträder . Hubraum max.'125 cm' . Leistung max. 11 kW . Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
ACHTUNG!
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du die oben genannten Krafträder ausschließlich in Deutschland fahren!
Falls du ,,auf den Geschmack kommst" und später ein größeres Motorrad fahren willst, wird die Fahrerschulung nicht angerechnet!
Fahrerlaubnisklasse AM
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
Mindestinhalte
- mind. 12 + 2 Doppelstunden (90 Min.) Theorie .
- die Anzahl der Übungsfahrten ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
Auch hier legst du nach der Ausbildung die beiden Prüfungen (Theorie & Praxis) ab und erhältst dann die Fahrerlaubnis Klasse AM.
Was darfst du fahren?
- zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer ´bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Krafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und..., die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm
Wichtig für dich zu wissen!
Die Fahrerlaubnisklasse AM ist in den Klassen T und B mit eingeschlossen. Ohne, dass eine Prüfung AM durchgeführt wird!
Der Stufenaufstieg
,,Stufenweiser" Aufstieg bedeutet, du machst zunächst den Führerschein Klasse A1, fährst zwei Jahre mit der 125er Maschine, machst dann Klasse A2 und nach weiteren zwei Jahren machst du den A-Schein.
NUR dann greifen jeweils (von A1 nach A2 und von A2 nach A) die Regeln des stufenweisen Aufstiegs. Das bedeutet, es sind weder eine theoretische Ausbildung noch Sonderfahrten vorgeschrieben. Auch die Theorieprüfung entfällt.
Stattdessen machst du beim Stufenaufstieg nur ein paar Übungsstunden, in denen sich dein Fahrlehrer von deinem Können überzeugt- und schon geht's ab zur (praktischen) Prüfung.
Damit sparst du Zeit und Geld - und du gewöhnst dich Schritt für Schritt an immer leistungsstärkere Motorräder.