Voraussetzung
Mindestalter 24 Jahre
(Direkterwerb)
Und mit ein paar "Stunden mehr"...
Nach der Ausbildung legst du sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ab und erhältst anschließend die Fahrerlaubnis Klasse A.
... darfst du die ,,großen" Maschinen fahren:
Krafträder
Hubraum über 50 cm. oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz . Leistung über15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern . Hubraum über 50 cm, (Verbrennungsmotor) oder bbH über45 km/h .
Leistung über15 kW
VORTEIL
Echter Zweiradführerschein für,,richtige" Motorräder
und Trikes; für Motorrad-Touren, die Spaß machen - auch im Ausland!
Kein Geld zum Fenster rauswerfen - auch wenn du erstmal ,,klein" starten willst, kannst du mit Klasse A jederzeit auf ein größeres Motorrad wechseln.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Mindestinhalte
Auch hier legst du nach der Ausbildung die beiden Prüfungen (Theorie & Praxis) ab und erhältst dann die Fahrerlaubnis Klasse A2.
Falls du den Stufenaufstieg von A1 auf A2 machst, entfallen die theoretische Ausbildung und Prüfung sowie die Sonderfahrten.
Was darfst du fahren?
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Mindestinhalte
Dies ist die "Zweirad-Einsteiger-Ausbildung". lm Anschluss legst du sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ab und erhältst anschließend die Fahrerlaubnis Klasse A1. Diese berechtigt dich auch zum sog. Stufenaufstieg.
Was darfst du fahren?
dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Voraussetzungen
Inhalte Fahrerschulung
Praxis
Nach der Fahrerschulung erhältst du - ohne besondere Prüfung - von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die Schlüsselzahl 196 eintragen.
Was darfst du fahren?
Krafträder . Hubraum max.'125 cm' . Leistung max. 11 kW . Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
ACHTUNG!
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du die oben genannten Krafträder ausschließlich in Deutschland fahren!
Falls du ,,auf den Geschmack kommst" und später ein größeres Motorrad fahren willst, wird die Fahrerschulung nicht angerechnet!
Voraussetzungen
Mindestinhalte
Auch hier legst du nach der Ausbildung die beiden Prüfungen (Theorie & Praxis) ab und erhältst dann die Fahrerlaubnis Klasse AM.
Was darfst du fahren?
Wichtig für dich zu wissen!
Die Fahrerlaubnisklasse AM ist in den Klassen T und B mit eingeschlossen. Ohne, dass eine Prüfung AM durchgeführt wird!
,,Stufenweiser" Aufstieg bedeutet, du machst zunächst den Führerschein Klasse A1, fährst zwei Jahre mit der 125er Maschine, machst dann Klasse A2 und nach weiteren zwei Jahren machst du den A-Schein.
NUR dann greifen jeweils (von A1 nach A2 und von A2 nach A) die Regeln des stufenweisen Aufstiegs. Das bedeutet, es sind weder eine theoretische Ausbildung noch Sonderfahrten vorgeschrieben. Auch die Theorieprüfung entfällt.
Stattdessen machst du beim Stufenaufstieg nur ein paar Übungsstunden, in denen sich dein Fahrlehrer von deinem Können überzeugt- und schon geht's ab zur (praktischen) Prüfung.
Damit sparst du Zeit und Geld - und du gewöhnst dich Schritt für Schritt an immer leistungsstärkere Motorräder.
MYDRIVE Fahrschule | 05902 502434