Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Die Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.
Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
a) Englisch, b) Französisch, c) Griechisch, d) Italienisch, e) Polnisch, f) Portugiesisch, g) Rumänisch, h) Russisch, i) Kroatisch, j) Spanisch, k) Türkisch, l) Hocharabisch.
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